Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Auftragsgegenstand Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Der Auftragsgegenstand umfasst die o.g. beauftragten Leistungen der Energieberatung für das genannte Bauvorhaben.
Die Energieberatung wird basierend auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Wünschen zu den Maßnahmen während des Vorort- oder Besprechungstermins erstellt. Werden keine Informationen zu gewünschten Leistungen bereitgestellt, werden entsprechende Maßnahmen von uns vorgeschlagen. Eine nachträgliche Anpassung der Ergebnisse ist nach Fertigstellung der Berechnungen nicht mehr kostenfrei möglich, sofern die oben genannten Informationen nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. Unsere Kostenschätzungen (nur bei Sanierung) basieren auf praxisorientierten Erfahrungswerten und dienen als Orientierungshilfe für unsere Kunden. Sie stellen unsere bestmögliche Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Schätzung vorliegenden Informationen dar. Es wird darauf hingewiesen, dass Abweichungen zwischen der Kostenschätzung und den tatsächlichen Kosten von Handwerkern auftreten können, für die wir keine Haftung übernehmen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete Vorkehrungen zu treffen und bei Bedarf weitere externe Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Der Berater erbringt gegenüber dem Beratungsempfänger folgende Leistungen:
1. Erfassung des Ist-Zustands des zu untersuchenden Objekts beim ersten Vor-Ort-Termin, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten, aber auch anderer, den Energieverbrauch beeinflussender Bereiche;
2. Erstellung eines umfassenden schriftlichen Beratungsberichts, der den Mindestanforderungen der Anlage 1 zu den Richtlinien entspricht und plausible Beratungsaussagen enthält;
3. mündliche Erörterung aufgezeigter Maßnahmen und Maßnahmenpakete zur Energie- und Heizkostenersparnis mit dem Beratungsempfänger.
Zwischen dem Beratungsempfänger und dem Berater findet das Dienstvertragsrecht Anwendung. Die Beratung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) sowie Nichtwohngebäude (EBN).
Im Falle eines nicht wirksamen Widerrufs fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 150,00 € inkl. MwSt. an. Im Falle eines Widerrufs innerhalb von 7 Wochentagen vor dem bevorstehenden Termin zur Datenaufnahme fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 450,00 € inkl. MwSt. an.
§2 Auftragsgegenstand für BEG Einzelmaßnahmen oder KfW Effizienzhäuser
Der Auftragsgegenstand umfasst die o.g. beauftragten Leistungen der Baubegleitung für BEGEM der BAFA, die KfW Kreditstellung der KfW Programm 261/263/295/297/298/299/300 für das genannte Bauvorhaben. Zwischen dem Beratungsempfänger und dem Berater findet das Dienstvertragsrecht Anwendung. Eine Baubegleitung stellt keine Bauüberwachung oder Bauleitung dar, sondern bezieht sich auf die Meilensteinprüfung und technischen notwendigen Nachweise der energetischen Maßnahmen.
Das vereinbarte Honorar der Baubegleitung ist eine feste Honorarpauschale und bleibt beim Versagen der Mitteilungspflicht bzgl. Baustellentermine und Änderungen der Planung bestehen.
Um zugesagte Fördermittel im Rahmen energetischer Baumaßnahmen zu erhalten und deren Auszahlung zu sichern, müssen Bauherren bestimmte Schritte und Anforderungen erfüllen. Die Nichteinhaltung nachfolgender Vorgaben kann dazu führen, dass eine Förderung bei Beendigung der Baumaßnahme nicht gewährt wird.
Baustellentermine:
Bitte informieren Sie uns mindestens fünf Tage vor Beginn der Maßnahmen, damit wir die Baubegehung rechtzeitig planen können. In Angeboten und Rechnungen sind detaillierte Angaben (z.B. bei Dämmstoffen der Lambda-Wert und die Dämmstoffstärke) zwingend erforderlich. Pauschalangebote und Pauschalrechnungen sind nicht gestattet bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es müssen nach Abschluss der Baumaßnahme Unternehmererklärungen mit eingetragenen U-Werten sowie (bei Heizungen) das VDZ-Formular für den hydraulischen Abgleich bei Heizungsbauern vorgelegt, unterschrieben und gestempelt werden.
Mitteilungspflicht bei Änderungen in der Planung:
Bei Änderungen der Planung (wie beispielsweise bei den Veränderungen der Dämmqualität oder Ausführungsart einer Dachdämmung oder Fenstern sowie der Art der Wärmepumpe) ist es zwingend erforderlich, uns darüber zu informieren und die Änderungen mit uns abzustimmen. Nicht abgestimmte Änderungen können dazu führen, dass Fördermittel nicht ausgezahlt werden und dass der dazu führende Mehraufwand gesondert zu vergüten ist.
Bei Beantragung einer BAFA-Förderung für die Sanierungszuschüsse (BEG-EM) durch uns und ausbleibender Freigabe des iSFP-Zuschusses bis zu diesem Zeitpunkt, liegt die Gewährleistung für die Zuschussfreigabe oder die potenzielle Nichtzuteilung der 5% Bonusförderung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Jegliche Rechenschaftspflicht uns gegenüber in Bezug auf genannte Umstände ist somit ausgeschlossen. Wird eine Förderung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bei einer Sanierung in Anspruch genommen, können von unserem Honorar, mit Auszahlung des Zuschusses (BAFA) oder Tilgungszuschusses (KfW), bis zu 50% von der BEG erstattet werden (sofern die aktuellen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen).
Im Falle eines nicht wirksamen Widerrufs oder außerordentlicher Kündigung fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von
- a) bei Durchführung der Antragsstellung 15 % des Honorars
- b) bei Erstellung der technischen Nachweisführung 50 % des Honorars
- c) bei Durchführung der Baustellenkontrollen 75 % des Honorars
§3 Auftragsgegenstand KfW Zuschuss Heizungsförderung
Der Auftragsgegenstand umfasst die o.g. beauftragten Leistungen für den KfW Zuschuss für das KfW Programm 458/459/522 für das genannte Bauvorhaben. Zwischen dem Beratungsempfänger und dem Berater findet das Dienstvertragsrecht Anwendung.
Bei dem Basis-Paket Baubegleitung Heizung handelt es sich um folgende Leistungen:
- Raumweise Heizlast
- Berechnung des hydraulischen Abgleichs
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- Keine örtliche Baubegleitung
- Keine Antragstellung für den Kunden durch unser Büro
- Keine Einstellung der Thermostat Ventile
- Keine Fotodokumentation
- Keine Abschlussdokumentation
- Keine Beratungsleistung der Förderung
Bei dem Premium Paket Baubegleitung Heizung handelt es sich um folgende Leistung:
- Raumweise Heizlast
- Berechnung des hydraulischen Abgleichs
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- örtliche Vor-Ort Kontrolle
- Antragstellung für den Kunden durch unser Büro
- Einstellung der Thermostat Ventile
- Fotodokumentation
- Abschlussdokumentation
- Beratungsleistung der Förderung
Das vereinbarte Honorar der Baubegleitung ist eine feste Honorarpauschale und bleibt beim Versagen der Mitteilungspflicht bzgl. Baustellentermine und Änderungen der Planung bestehen.
Um zugesagte Fördermittel im Rahmen energetischer Baumaßnahmen zu erhalten und deren Auszahlung zu sichern, müssen Bauherren bestimmte Schritte und Anforderungen erfüllen. Die Nichteinhaltung nachfolgender Vorgaben kann dazu führen, dass eine Förderung bei Beendigung der Baumaßnahme nicht gewährt wird.
Baustellentermine:
Bitte informieren Sie uns mindestens fünf Tage vor Beginn der Maßnahmen, damit wir die Baubegehung rechtzeitig planen können. In Angeboten und Rechnungen sind detaillierte Angaben über die Art und Type der Heizungsanlage zwingend erforderlich. Pauschalangebote und Pauschalrechnungen sind nicht gestattet bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es müssen nach Abschluss der Baumaßnahme Unternehmererklärungen mit dem VDZFormular für den hydraulischen Abgleich bei Heizungsbauern vorgelegt, unterschrieben und gestempelt werden.Bei Beantragung einer KfW Zuschuss-Förderung liegt die Gewährleistung für die Zuschussfreigabe oder die potenzielle Nichtzuteilung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Jegliche Rechenschaftspflicht uns gegenüber in Bezug auf genannte Umstände ist somit ausgeschlossen. Wird eine Förderung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bei einer Sanierung in Anspruch genommen, können von unserem Honorar, mit Auszahlung des Zuschusses (KfW) bis zu 70% von der BEG erstattet werden (sofern die aktuellen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen und die Höhe der maximalen förderfähigen Kosten dieses zulassen).
§4 Termine
§5 Abschließende Prüfung
Die abschließende Prüfung der Nachweise und Rechnungen für die „Bestätigung Nach Durchführung“ für die KfW oder „Technischen Projektnachweis“ für die BAFA erfolgt nach pauschalen Aufwendungen laut des vorliegenden Angebots. Sollten erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht an den Auftragnehmer oder diese unleserlich übergeben werden, haftet der Verwender nicht für etwaige daraus entstehende Folgen oder Schäden. Die Zahlung des vereinbarten Honorars bleibt fällig.
Im Falle eines nicht wirksamen Widerrufs fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 350,00 € inkl. MwSt. an. Im Falle eines Widerrufs innerhalb nach Termin zur Datenaufnahme Heizlastberechnung fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 600,00 € inkl. MwSt. an.
§6 Auftragsgegenstand Baubegleitung für den klimafreundlichen Neubau
Der Auftragsgegenstand umfasst die o.g. beauftragten Leistungen der Baubegleitung für die KfW Kreditstellung zum Effizienzhaus 40 NH (KfW N) für das genannte Bauvorhaben. Zwischen dem Beratungsempfänger und dem Berater findet das Dienstvertragsrecht Anwendung.
Der Auftragnehmer haftet für Verletzungen der von ihm geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGB. Für darüberhinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, sofern diese Schäden nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Die Berechnungen zur Energieeinsparung beruhen auf der Gebäudeanalyse, dem energierelevanten Verhalten der Bewohner (Nutzerverhalten) sowie dem Klima am Standort. Hierbei handelt es sich um theoretische Energiebilanzen, da nicht alle Parameter eindeutig erfasst werden können. Die Annahmen wurden mit Sorgfalt getroffen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beruht auf den Annahmen zu den Investitionskosten, zur Energieeinsparung, zu den Zinsen und zur prognostizierten Preisentwicklung der verwendeten Energieträger. Teilweise werden auch Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einbezogen. Auch hier handelt es sich um Näherungen und insbesondere bei den Investitionskosten um Schätzwerte. Bei Investitionen sollten immer mehrere Angebote für die geplanten Neubaumaßnahmen eingeholt werden.
Unsere Beratung ist produktneutral, wir empfehlen keine bestimmten Produkte. Sollten in diesem Beratungsbericht Produktnamen oder Firmennamen bestimmter Produkte erscheinen, so sind diese als rein exemplarische Angabe zu werten. D.h. die technischen Werte dieses Produktes sind ausschlaggebend und nicht der Hersteller!
Es besteht eine beschränkte Haftung der Schadensregulierung durch die Fachbegleitung für das Auditieren eines QNG zertifizierten Neubauvorhaben . Sofern im Falle entgeltlicher Beratungen oder Baubegleitungstätigkeiten Ersatzansprüche behauptet werden, beschränkt sich die Haftung bei jeder Form der Fahrlässigkeit auf das gezahlte Honorar. Weitere Haftungsansprüche wie Strafzinsen, Rückabwicklungsgebühren bei der Förderstelle sind ausgeschlossen.
Bei Umplanung des Neubau während der Bauphase sind die Kosten für die jeweilige Anpassung und Neuberechnungen kostenpflichtig. Die Kosten werden über etwaige Nachträge angemeldet.
Im Falle eines nicht wirksamen Widerrufs oder außerordentlicher Kündigung fallen Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von
- a) bei Durchführung der Antragsstellung 15 % des Honorars
- b) bei Erstellung der technischen Nachweisführung 50 % des Honorars
- c) bei Durchführung der Baustellenkontrollen 75 % des Honorars
§7 Fachkunde
§8 Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen
§9 Stichprobenartige Kontrollen
§10 Zahlungsbedingungen und Fördermittelbewilligung
Folgende Zahlungen werden vereinbart:
Bei Baubegleitungen im Rahmen der energetischen Sanierung und Neubau werden 100% vor Einreichung der BnD (KfW Förderung) oder TPN (BAFA Förderung) fällig. Erst nach Zahlung des Honorars werden die notwendigen Endbescheinigungen erstellt.
Bei baurechtlichen Nachweisen werden 100% des Honorars nach Übersendung der Unterlagen an den Kunden fällig.