Deine neue Heizung: Team Kröger macht’s einfach!
Gebäudeenergiegesetz, Heizen mit erneuerbaren Energien, Pflicht zum Heizungstausch: Diese Themen sind aktuell in aller Munde – vor allem, da es wieder neue Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gibt.
Doch mit neuen Fördermitteln kommen auch neue Vorgaben, über die man als Laie leicht den Überblick verlieren kann. Team Kröger machts einfach und informiert Dich über alle wichtigen Fakten in Kürze:
Wann muss ich einen Heizungstausch vornehmen?
Bestandsgebäude müssen eine bestehende Heizungsanlage nur dann austauschen, wenn diese defekt und keine Reparatur möglich ist. Funktioniert Deine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung einwandfrei, besteht kein Handlungsbedarf.
Was gilt für Neubauten?
Für Neubauten gilt, dass eine Heizung mit min. 65 % erneuerbaren Energien gespeist werden muss.
Was wird gefördert?
Du kannst dir den Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem mit einer Nutzung von min. 65 % erneuerbaren Energien bis zu 70% fördern lassen. Wie genau das aussehen kann, erfährst Du hier.
Ab wann gibt es neue Fördermittel?
Die Antragsstellung bei der KfW ist vorraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich.
Wenn Du mehr Informationen erhalten möchtest oder eine individuelle Beratung wünscht, dann sicher Dir einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Darin enthalten ist ein kurzer Energieeffizienz-Check bei Dir vor Ort, der uns Aufschluss darüber gibt, welche Maßnahmen Deine Energiekosten senken können.
Nutze unser praktisches Kontaktformular und wir melden uns bei Dir!